Oktober 2017

Was sind Dienstleistungen in Zusammenhang mit Grundstücken?

Dienstleistungen, die im Sinne der Umsatzsteuer als Grundstücksleistungen definiert werden können, sind in jenem Land
steuerbar, in dem das Grundstück gelegen ist. Auch können für bestimmte Grundstücksleistungen Steuerbefreiungen
geltend gemacht werden.

Was ist ein Grundstück?

Aufgrund einer EU-Durchführungsverordnung hat sich die Definition des Begriffs „Grundstück“ seit 1.1.2017 etwas geändert. Als Grundstück gelten nun im Wesentlichen
· ein bestimmter Teil der Erdoberfläche, an dem Eigentum und Besitz begründet werden können;
· mit oder im Boden befestigte Gebäude oder Bauwerke, die nicht leicht abgebaut oder bewegt werden können;
· Sachen, die einen wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes oder eines Bauwerks bilden, ohne die dieses unvollständig
ist (z. B. Türen, Fenster, Dächer, Aufzüge);
· Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind, und
die nicht bewegt werden können, ohne dass das Gebäude oder Bauwerk zerstört oder verändert wird.

Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Nur Dienstleistungen, die in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit dem Grundstück stehen, werden als
Grundstücksleistungen betrachtet:
· So fällt beispielsweise die Erstellung von Bauplänen für ein konkretes Grundstück unter die Kategorie Grundstücksleis
tung, eine Planerstellung ohne Bezug auf ein konkretes Grundstück jedoch nicht.
· Ebenso sind Reparaturarbeiten an einem Gebäude eine Grundstückleistung, die Reparatur oder Wartung von Maschi
nen, die kein fester Bestandteil des Grundstücks sind oder sein werden, jedoch nicht.
Stand: 26. September 2017

Wie können Tagesdiäten des Unternehmers steuerlich abgesetzt werden?

Ist der Unternehmer beruflich unterwegs, so können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten, Nächtigungskosten
(oder pauschale Nächtigungsgelder), Tagesdiäten (Verpflegungsmehraufwendungen) und Nebenspesen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Bestimmungen zu Tagesdiäten für Unternehmer angeführt.

Voraussetzungen

Eine Reise, für die Tagesdiäten steuerlich geltend gemacht werden können, liegt vor, wenn sich
· der Unternehmer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit von seinem Unternehmen (Betriebsstätte oder Mittelpunkt
seiner beruflichen Tätigkeit) um mindestens 25 km entfernt (Fahrten innerhalb Wiens stellen keine Reise dar),
· die Reisedauer bei Inlands- sowie Auslandsreisen mehr als drei Stunden beträgt und
· kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein neuer Mittelpunkt wird begründet, wenn man fünf Tage
durchgehend (oder regelmäßig wiederkehrend) oder an mehr als 15 Tagen im Jahr am gleichen Ort ist.

Inlandsreisen

Tagesdiäten können in Höhe von € 26,40 für 24 Stunden steuerlich geltend gemacht werden.
Für Reisen ab drei Stunden kann für jede angebrochene Reisestunde ein Zwölftel von € 26,40 abgesetzt werden.
Dauert eine Reise mehr als 11 Stunden, so steht der volle Satz zu. Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, so
können 10 % Vorsteuer aus den Tagesdiäten herausgerechnet werden und als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Auslandsreisen

Bei Auslandsreisen sind als Tagesdiäten die in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land
vorgesehenen Höchstsätze geltend zu machen.
Dauert eine Auslandsreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel des Auslandstagsatzes gerechnet werden.
Das volle Tagesgeld steht für 24 Stunden zu.

Gemischte Reisen

Ab dem Grenzübertritt (bei grenzüberschreitenden Flugreisen ab dem Abflug bzw. bis zur Ankunft im Inland) kommen
die Sätze für das jeweilige Ausland zur Anwendung.
Rechnet man die Gesamtreisezeit in Tage bzw. in Zwölftel um, so sind die Tage bzw. Zwölftel der Auslandsreise abzuziehen.
Für die verbleibenden Reisezeiten kann das Inlandstagesgeld geltend gemacht werden

Arbeitsessen im Zuge einer Reise

Tagesdiäten sind bei Inlandsreisen um je € 13,20 pro Arbeitsessen (Mittag- bzw. Abendessen) zu kürzen.
Bei Auslandsreisen erfolgt bei einem Geschäftsessen pro Tag keine Kürzung, bei zwei Geschäftsessen steht nur ein Drittel
des jeweiligen Höchstsatzes zu.

 

                 Auslandstagesdiäten (Auszug)

Nachbarländer                                         Tagesdiäten in €

Deutschland                                                35,30

– Grenzorte 

30,70

Italien  

35,80

–  Rom und Mailand

–  Grenzorte 

Liechtenstein 

Schweiz 

–  Grenzorte

Slowakei

–  Pressburg

Slowenien

–  Grenzorte

40,60

30,70

30,70

36,80

30,70

27,90

31,00

31,00

27,90

Tschechien                                                  31,00

 – Grenzorte                                                 27,90

Ungarn                                                         26,60

– Budapest                                                  31,00

Grenzorte                                                    26,60

Stand: 26. September 2017

Warum sollen Beiträge zur gewerblichen Sozialversicherung geplant werden?

Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ist von den Einkünften (nicht bei Land- und Forstwirtschaft) des Versicherten abhängig. Während bei einem unselbständig Erwerbstätigen die Einkünfte grundsätzlich zumeist gleichbleibend und damit vorhersehbar sind, kennt der Selbständige erst nach Ablauf des Kalenderjahres seinen tatsächlichen Jahresgewinn. Laufende Vorauszahlungen

Von der gewerblichen Sozialversicherung werden im ersten Schritt vorläufige Beiträge für das laufende Jahr vorgeschrieben. Bei Unternehmensgründern wird dafür als Basis die Mindestbeitragsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Ab dem vierten Jahr der Betätigung wird nicht mehr die Mindestbeitragsgrundlage herangezogen, sondern die tatsächlichen Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres laut Einkommensteuerbescheid. Für die laufende Vorauszahlung im Jahr 2017 dient der Einkommensteuerbescheid des Jahres 2014 als Grundlage.

Endgültige Abrechnung

Im zweiten Schritt, das heißt, sobald das Bundesrechenzentrum die Daten des Einkommensteuerbescheides an die gewerbliche Sozialversicherung weitergeleitet hat, erstellt die SVA eine endgültige Beitragsabrechnung.

Anhand der Daten des Steuerbescheides errechnet die gewerbliche Sozialversicherung eine endgültige Beitragsgrundlage und die Beiträge, zieht bereits getätigte Vorauszahlungen ab und schreibt die Differenz, so es eine gibt, zur Nachzahlung für das Folgejahr vor.

Planung

Insbesondere bei jährlich schwankender Gewinn/Verlustsituation ist es unerlässlich, eine Planung der Sozialversicherungs- und Einkommensteuerbelastung zu erstellen.

So können

  • Zahlungsschwierigkeiten aufgrund des oft unübersichtlichen Systems von SV- und Steuervorauszahlungen und -nach zahlungen vermieden werden und
  • mögliche Steuersparpotenziale ausgeschöpft werden, wie z. B. durch rechtzeitige Anpassung der SV-Vorauszahlungen, insbesondere bei Einnahmen-Ausgabenrechnern.

Stand: 26. September 2017

Können angestellte Versicherungsmakler das Vertreterpauschale in Anspruch nehmen?

Vertreterpauschale

Angestellte Vertreter können aufgrund einer Verordnung anstelle des üblichen Werbungskostenpauschales für Arbeitnehmer in Höhe von € 132,00 ein eigenes Vertreterpauschale in Höhe von 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens €

2.190,00, als pauschale Werbungskosten steuerlich absetzen. Weitere Werbungskosten dürfen neben dem Pauschale nicht in Abzug gebracht werden. Kostenersätze wie z. B. Taggelder oder Kilometergelder kürzen das Pauschale aber nicht.

Dabei gelten allerdings folgende Voraussetzungen:

  • der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben und

· von der Gesamtarbeitszeit muss mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. Wer

ist ein Vertreter?

Die Verordnung definiert den Begriff des Vertreters nicht. Die Rechtsprechung bezieht sich hier grundsätzlich auf Personen, die im Außendienst zum Zweck Anbahnung und Abschluss von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Steht hingegen beratende Tätigkeit oder Inkassotätigkeit im Vordergrund, so wird dies nicht als Tätigkeit eines Vertreters betrachtet.

VwGH-Erkenntnis

In einem aktuellen Erkenntnis beschäftigt sich der VwGH mit der Frage, ob auch angestellte Versicherungsmakler Vertreter im Sinne der Verordnung sind. Die Finanz und das Bundesfinanzgericht verweigerten in einem Fall den Abzug des Pauschales. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Begriff „Makler“ nicht in der Verordnung angeführt ist und nicht mit dem „Vertreter“ vergleichbar sei.

Für den VwGH war allerdings nicht die Berufsgruppe entscheidend, die der Arbeitgeber angehört, sondern ob die vom Steuerpflichtigen ausgeübte Tätigkeit dem Tätigkeitsbild der in der Verordnung genannten Berufsgruppe entspricht. Die Anbahnung von Versicherungsverträgen kann eine Vertretertätigkeit im Sinne der Verordnung darstellen.

Das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes wurde somit vom VwGH aufgehoben.

Stand: 26. September 2017

GmbH: Was bedeuten Mindeststammkapital und Mindestkörperschaftsteuer?

Mindeststammkapital

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt grundsätzlich € 35.000,00. Allerdings kann im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden, dass die Gesellschaft die Gründungsprivilegierung in Anspruch nimmt. Die Summe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen muss mindestens € 10.000,00 betragen. Davon ist die Hälfte bar einzuzahlen. Die Gründungsprivilegierung endet spätestens zehn Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch. Die Eintragungen betreffend die Gründungsprivilegierung im Firmenbuch können erst entfallen, wenn zuvor die Mindesteinzahlungserfordernisse von € 35.000,00 erfüllt werden.

Mindestkörperschaftsteuer
Die Mindestkörperschaftsteuer haben unbeschränkt steuerpflichtige GmbHs grundsätzlich in folgender Höhe zu entrichten.

Mindest-KöSt                                                            Für jedes volle Kalendervierteljahr      Jahresbeitrag

für eine bestehende GmbH                                             € 437,50                                        € 1.750,00 für eine nach dem 30.6.2013 neu gegründete GmbH:                 

  • in den ersten fünf Jahren                                             € 125,00                                          € 500,00
  • für die nächsten fünf Jahre                                   € 250,00                                                  € 1.000,00
  • danach                                                                € 437,50                                                 € 1.750,00

Ist die tatsächliche KöSt (z. B. 25 % von € 1.000,00 = € 250,00) niedriger als die Mindest-KöSt (z. B. € 1.750,00), so kann
die Differenz zur Mindest-KöSt unbegrenzt auf die Körperschaftsteuerschuld der folgenden Jahre angerechnet werden.
Stand: 26. September 2017

Personalkostenplanung

Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Unternehmens. Im Zuge der Budgetierung für das kommende
Jahr oder der Erstellung eines Businessplans kommt daher der Planung der Personalkosten besondere Bedeutung zu.

Personalbedarf

Auf Basis des Personalplans oder eines Stellenplans sind zu berücksichtigen:
· vorhandene Stellen
· geplante Einstellungen
· geplante Kündigungen
· Für Veränderungen im Laufe des Jahres sollte mit möglichst genauen Datumsangaben gearbeitet werden (Einstellung
am 1.10. –> 25 % der Jahreskosten).

Personalkosten

Auf Grundlage der Ist-Gehälter der bestehenden Mitarbeiter können unter Berücksichtigung von Gehaltssteigerungen
auf Basis von Kollektivvertrag oder individuellen Vereinbarungen die Bruttogehälter der bestehenden Mitarbeiter geplant
werden. Für neu einzustellende Mitarbeiter sind die Gehälter zu schätzen. Ebenso in den Kosten zu berücksichtigen sind
u. a. Sonderzahlungen, Prämien, Provisionen, Überstundenzuschläge u. Ä. Hinzu kommen Lohnnebenkosten, wie Dienstgeberanteile der Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag zum FLAG, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer.
Stand: 26. September 2017

BRESCHAN & Partner

Öffnungszeiten Sekretariat:

Mo - Do: 8:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr: 8:00 - 12:00 Uhr

© bei Breschan & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH. Alle Rechte vorbehalten.